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Stadion Knigge

Worauf Sie beim Weihnachtssingen achten sollten:

Um den Gedanken des gemeinsamen Feierns und Teilens Rechnung zu tragen, dürfen am 23. Dezember ausnahmsweise Getränke und Plätzchen mitgebracht werden.

Dafür gelten folgende Bestimmungen:

Getränke dürfen ausschließlich in Tetra Paks oder PET-Falschen, mit nicht mehr als 0,5 Litern Inhalt sowie Snacks, wie beispielsweise selbstgebackene Plätzchen oder belegte Brötchen in Butterbrottüten, mitgebracht werden.

Bitte beachten Sie, dass keine Gehhilfen und Kinderwagen aus Sicherheitsgründen (Freihaltung von Rettungswegen) mit in das RheinEnergieSTADION gebracht werden dürfen.

Stadion Knigge

Folgende Gegestände sind nicht gestattet:

  • Tupperdosen

  • Thermoskannen

  • Handtaschen ab einer Größe von 40x30cm

  • Picknickkörbe, Kühlboxen, Pittermännchen, sperrige Gegenstände

  • Feuerwerkskörper sowie andere pyrotechnische Gegenstände

  • Wunderkerzen

  • Haarspray, Sprühfarben

  • Tiere

  • Stative

  • Glasflaschen, Dosen oder anderweitige Behältniss aus zerbrechlichem oder besonders hartem Material

  • Klapp- und Campingstühle und Hocker

  • Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material

  • Waffen aller Art

  • Rauschmittel

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